Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines & Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch kurz „AGB“) gelten für alle Verträge und Rechtsverhältnisse, die zwischen Elvira Ilming, Dohnalstraße 26, 4030 Linz (im Folgenden auch kurz „Wir“, „uns“ oder „Auftragnehmerin“ genannt) und ihren Kunden (im Folgenden auch kurz „Ihnen“, „Sie“ oder „Kunde“ genannt) abgeschlossen werden. Die AGB gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die Buchung und Abhaltung von Dienstleistungen der Auftragnehmerin. Sie sind auch für alle künftigen Geschäfte verbindlich, selbst wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
  2. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allge-meine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners des Kunden (in der Folge kurz „Kunde“) – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
  3. Der Erfüllungsort ist unabhängig von einem allenfalls davon abweichenden Veranstaltungsort stets der Sitz der Auftragnehmerin.
  4. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass sich die Auftragnehmerin zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtung auch fachlich geeigneter Dritter bedienen und diese insbesondere als Kursleiter zur Vertragserfüllung einsetzen darf.
  5. Die Dienstleistungen der Auftragnehmerin können entweder durch den Kunden selbst oder durch eine oder mehrere bei oder nach Vertragsschluss von diesem namhaft gemachten Dritten in Anspruch genommen werden. Sofern Dienstleistungen durch Dritte in Anspruch genommen werden sollen, hat der Kunde diesen die Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überbinden.

2. Tätigkeitsbereich / Kursinhalte

Die Auftragnehmerin bietet verschiedene Dienstleistungen an, um ihren Kunden und auch deren Kindern ein vielfältiges Angebot an Schwimmkursen oder sonstigen Dienstleistungen im Bereich der aquatischen Körperarbeit zu bieten. Nachstehend wird für sämtliche Leistungen der Auftragnehmerin der Begriff „Dienstleistungen“ verwendet.

3. Buchung und Vertragsschluss; Kursabsagen

  1. Sämtliche Angebote der Dienstleistungen sind freibleibend und daher unverbindlich („invitatio ad offerendum“).
  2. Die Anmeldung zu einem Kurs durch einen Kunden ist als Angebotsstellung an die Auftragnehmerin zu verstehen.
  3. Erst nachdem von der Auftragnehmerin an die vom Kunden bekanntgegebene Adresse bzw. E-Mail-Adresse eine verbindliche Anmeldebestätigung (= Angebotsannahme) versendet bzw. eine solche an den Kunden persönlich übergeben wurde, oder wenn die Auftragnehmerin mit der tatsächlichen Ausführung der Dienstleistungen begonnen hat, ist die Buchung verbindlich und ist ein Vertrag zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden zustande gekommen.
  4. Gegenstand des Vertrages ist sohin das Recht zur Teilnahme an den gebuchten Dienstleistungen.
  5. Mit Vertragsschluss entsteht die Pflicht des Kunden zur Zahlung des Entgelts.
  6. Dem Kunden steht gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG – auch im Falle der Buchung über das Internet oder über das Telefon – kein Rücktrittsrecht aufgrund des FAGG zu.
  7. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, Dienstleistungen auch kurzfristig abzusagen, sofern die zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind; dies kann etwa bei einer zu geringen Anzahl an Teilnehmern einer Gruppeneinheit oder bei mangelnder Verfügbarkeit eines Veranstaltungsorts der Fall sein. Im Falle der Absage wird dem Kunden ein für die abgesagte Dienstleistung allenfalls bereits entrichteter Kostenbetrag rückerstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

4. Stornobedingungen bei Abmeldung, Abbruch oder Nichterscheinen

Dem Kunden steht – sofern nicht im Einzelfall anderes vereinbart wird – das Recht zu, die Buchung einer Dienstleistung der Auftragnehmerin unter den nachstehenden Bedingungen zu stornieren:

  1. Storno durch den Kunden mehr als acht Tage vor Kursbeginn: Rückerstattung von 50 % des bereits entrichteten Entgelts bzw. 50 % Gutschrift auf das zu bezahlende Entgelt;
  2. Storno durch den Kunden weniger als acht Tage vor dem Kursbeginn: Keine Rückerstattung und keine Gutschrift des Entgelts;
  3. Versäumte Dienstleistungen können, außer in den in diesen AGB geregelten Sonderfällen, nicht kostenfrei durch den Kunden nachgeholt werden;
  4. bei Nichterscheinen oder Abbruch der Dienstleistungen durch den Kunden ist trotzdem das volle Entgelt durch den Kunden zu entrichten.

5. Absage von Dienstleistungen / Nichtteilnahme an Dienstleistungen / Rücktrittsrecht

  1. Sollten einzelne Dienstleistungen – aus welchen Gründen auch immer – von der Auftragnehmerin abgesagt werden oder nicht abgehalten werden, so steht dem Kunden (neben der unter Punkt 3.g. genannten Möglichkeit auf Rückzahlung des Entgelts) das Recht zu, eine gleichwertige Alternativleistung der Auftragnehmerin in Anspruch zu nehmen.
  2. Der Kunde hat kein Anrecht auf Abhaltung von Dienstleistungen durch einen bestimmten Schwimmtrainer bzw. Kursleiter. Die Auftragnehmerin behält sich aus organisatorischen Gründen in dieser Hinsicht auch kurzfristige Änderungen vor.
  3. Kurszeiten und die Abhaltungsorte der Dienstleistungen können von der Auftragnehmerin aus organisatorischen Gründen auch kurzfristig geändert werden.

6. Entgelten und Zahlungsbedingungen

  1. Die aktuell gültigen Entgelte für Dienstleistungen der Auftragnehmerin sind unter https://eausolemio.at/termin-buchen einsehbar und werden im Zuge einer Online-Buchung im Rahmen der Buchungsabwicklung angezeigt.
  2. Alle Entgelte verstehen sich inklusive Steuern und Abgaben.
  3. Sollte für die Teilnahme an einem Kurs zusätzlich ein Eintrittspreis für den Abhaltungsort der Dienstleistungen (zB der Schwimmstätte) anfallen, so ist dieser in der auf der auf der Webseite angeführten Entgelt nicht inbegriffen, es sei denn, die Auftragnehmerin macht auf der Website ausdrücklich anderslautende Angaben.
  4. Entgelte sind – sofern nicht explizit anderes vereinbart wird – binnen 3 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Sämtliche durch einen Zahlungsverzug ver-ursachten Zinsen, Spesen sowie Mahn- und Betreibungskosten einschließlich der Rechtsbeistandskosten hat der Kunde zu tragen.

6. Entgelten und Zahlungsbedingungen

  1. Die Haftung der Auftragnehmerin für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen für allfällige von der Auftragnehmerin verursachte und verschuldete Personenschäden. Keine Haftung der Auftragnehmerin besteht bei selbstverschuldeten oder durch Dritte verschuldete Schäden.
  2. Mit dem Schwimmsport an sich sowie mit dem Betreten einer Schwimmstätte sind naturgemäß immer Risiken (zB einer Körperverletzung, Unfallrisiko, etc.) verbunden, die sich nicht vollständig vermeiden lassen (zB durch nasse und daher rutschige Böden, insbesondere neben Schwimmbecken, Verletzungen bei falsch ausgeführten Schwimmbewegungen etc.). Der Kunde bestätigt für sich und für die von ihm angemeldeten Dritte, dass er und diese die allgemeinen Risiken des Schwimmsports und der Kursteilnahme kennen und in Kauf nehmen.
  3. Sofern der Kunde Dienstleistungen für sich oder (insbesondere) minderjährige Dritte bucht, hat er sich vor Inanspruchnahme der Dienstleistung zu vergewissern, dass diese mit den bei ihm oder dem Dritten vorhandenen Kenntnissen und Fähigkeiten, insbesondere mit Schwimmkenntnissen und Schwimmfähigkeiten gefahrlos in Anspruch genommen werden können. Die Auftragnehmerin trifft keine Warn- und Prüfpflicht in Bezug auf Kenntnisse und Fähigkeiten der Personen, die Dienstleistungen der Auftragnehmerin in Anspruch nehmen wollen.
  4. Zum Schadenersatz ist die Auftragnehmerin daher in allen gesetzlich zulässigen Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden haftet die Auftragnehmerin nicht.
  5. Die Haftung der Auftragnehmerin verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber binnen 3 Jahren ab vollständiger Leistungserbringung.
  6. Ein etwaiges Verschulden der Auftragnehmerin hat der Kunde zu beweisen.
  7. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen die Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin, aufgrund von Schädigungen, die diese dem Kunden oder einem Dritten – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zufügen.

8. Wichtige Bestimmungen betreffend minderjährige Dritte

Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Auftragnehmerin durch minderjährige Dritte ist nur im Beisein einer volljährigen und eigenberechtigten Aufsichtsperson für den minderjährigen Dritten zulässig. Die Auftragnehmerin haftet nicht für nachteilige Folgen und Schäden, die einem minderjährigen Dritten daraus resultieren, dass keine Aufsichtsperson während der Inanspruchnahme der Dienstleistung zugegen war. Abweichungen von dieser Bestimmung sind im Einvernehmen zwischen den (obsorgeberechtigten) Kunden und der Auftragnehmerin herzustellen.

9. Anwendbare Verhaltensregeln Dritter

  1. Alle Kunden und Dritten haben die anwendbaren Verhaltensregeln der jeweiligen Abhaltungsorte (zB Hausordnung und/oder Badeordnung) einzuhalten. Der Kunde hat allfällige Dritte von dieser Pflicht zu unterrichten und die Auftragnehmerin für alle Verletzungen der anwendbaren Verhaltensregeln vollständig schad- und klaglos zu halten.
  2. Sollten durch den Kunden oder den Dritten Schäden am Abhaltungsort bzw. dessen Einrichtungsgegenstände oder sonstigen Anlagen verursacht werden, so erklärt der Kunde die Auftragnehmerin diesbezüglich zur Gänze schad- und klaglos zu halten.

10. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

  1. Es ist Kunden und Dritten untersagt, ohne vorherige Zustimmung der Auftragnehmerin sowie aller Teilnehmer an einer Dienstleistung der Auftragnehmerin, Foto-, Video- oder Tonaufnahmen von der Auftragnehmerin, deren Subauftragnehmern oder anderen Teilnehmern einer Dienstleistung anzufertigen.
  2. Die Auftragnehmerin bietet mit Zustimmung des Kunden bzw. der obsorgeberechtigten Begleitpersonen minderjähriger Dritter an, Foto-, Video- oder Tonaufnahmen im Zuge der Erbringung der Dienstleistung herzustellen. Die Auftragnehmerin räumt in diesem Fall den Kunden an diesen Aufnahmen eine Werknutzungsbewilligung ein.

11. Schlussbestimmungen

  1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden bzw. den Dritten ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der nationalen und internationalen Verweisungsnormen sowie österreichische Gerichtsbarkeit anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Gerichtsstand für sämtliche diesen AGB unterliegenden Rechtsverhältnisse ist – sofern kein zwingender Verbrauchergerichtsstand besteht – das örtlich und sachlich für den Unternehmenssitz der Auftragnehmerin zuständige Gericht. Ort der Leistungserbringung ist stets der Sitz der Auftragnehmerin.